Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 18 Bewertungen von Leistungen im Antwort-Wahl-Verfahren
Stand: 04.11.2022
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-1 (1) Bei im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführten Leistungsnachweisen wird die Notenpunktzahl 5 vergeben, wenn die Mindestleistungspunktzahl erreicht worden ist. Die Mindestleistungspunktzahl entspricht einheitlich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Termins
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-2 (2) Überschreitet die erreichte Leistungspunktzahl die Mindestleistungspunktzahl, so werden die Notenpunktzahlen wie folgt vergeben:
| Überschreiten um mehr als … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Leistungspunktzahl und Mindestleistungspunktzahl | Notenpunktzahl |
|---|---|
| 92 | 15 |
| 82 | 14 |
| 74 | 13 |
| 64 | 12 |
| 56 | 11 |
| 46 | 10 |
| 36 | 9 |
| 28 | 8 |
| 18 | 7 |
| 8 | 6 |
| 0 | 5 |
Unterschreitet die erreichte Leistungspunktzahl die Mindestleistungspunktzahl, so werden die Notenpunktzahlen wie folgt vergeben:
| Unterschreiten der Mindestleistungspunktzahl um bis zu … Prozent | Notenpunktzahl |
|---|---|
| 20 | 4 |
| 40 | 3 |
| 50 | 2 |
| 60 | 1 |
| 100 | 0 |
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-3 (3) Besteht ein schriftlicher Leistungsnachweis sowohl aus Antwort-Wahl-Aufgaben als auch aus anderen Aufgaben, werden die Lösungen der Antwort-Wahl-Aufgaben entsprechend den Absätzen 1 und 2 und § 17 Absatz 2 bis 5 bewertet und die übrigen Lösungen nach den §§ 12 und 15. Aus beiden Aufgabenteilen wird entsprechend ihrer Gewichtung die erreichte Notenpunktzahl des schriftlichen Leistungsnachweises durch die zuständige Stelle festgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-4 (4) Die Frage- oder Aufgabenstellungen im Antwort-Wahl-Verfahren sowie die Bewertungen müssen von mindestens zwei Personen entwickelt und gemeinsam festgelegt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-5 (5) Leistungen, die im Antwort-Wahl-Verfahren erbracht werden, können automatisiert bewertet werden.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/18#abs-6 (6) Wird eine automatisiert erfolgte Bewertung beanstandet, so ist die Bewertung des konkreten schriftlichen Leistungsnachweises durch die Lehrende oder den Lehrenden zu überprüfen. Bei der Beanstandung einer automatisiert erfolgten Bewertung einer Prüfungsarbeit ist die Bewertung von zwei Prüferinnen oder Prüfern, von denen eine oder einer Mitglied des Prüfungsausschusses sein soll, zu überprüfen.